Konditionen

Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) die Kosten für eine psychologische Psychotherapie, sofern eine schriftliche Anordnung von einem Arzt vorliegt.

Selbstzahler und Zusatzversicherung

Eine Therapie als Selbstzahler ist nach wie vor möglich. Auch gewisse Zusatzversicherungen beteiligen sich weiterhin an den Kosten einer nicht-ärztlichen Psychotherapie. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und Beiträge.

Meine Leistungen verrechne ich nach Zeitaufwand. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten im Einzel- und 75 Minuten im Paarsetting. Der Ansatz für Selbstzahler beträgt 180 Franken (für Einzelpersonen) resp. 200 Franken (für Paare). Meine Vor- und Nachbereitungszeit ist dabei inbegriffen.

Verlängerte Sitzungen, therapeutische Telefon- oder Onlinekonsultationen, E-Mails mit therapeutischem Inhalt, der Austausch mit Hausärzten oder anderen in die Behandlung involvierten Personen sowie die Erstellung von allfälligen Berichten werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Absagen

Sie können Ihre Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen. Bei einer späteren Absage erhebe ich eine Unkostengebühr von 150 Franken und die Sitzung wird auf der Rechnung als «versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung» aufgeführt. Ohne vorherige Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und auf der Rechnung als «Nichterscheinen» deklariert. In beiden Fällen wird der Betrag von der Krankenkasse nicht vergütet, auch wenn diese eine Therapie mitfinanziert.

 

Konditionen

Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) die Kosten für eine psychologische Psychotherapie, sofern eine schriftliche Anordnung von einem Arzt vorliegt.

Selbstzahler und Zusatzversicherung

Eine Therapie als Selbstzahler ist nach wie vor möglich. Auch gewisse Zusatzversicherungen beteiligen sich weiterhin an den Kosten einer nicht-ärztlichen Psychotherapie. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und Beiträge.

Meine Leistungen verrechne ich nach Zeitaufwand. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten im Einzel- und 75 Minuten im Paarsetting. Der Ansatz für Selbstzahler beträgt 180 Franken (für Einzelpersonen) resp. 200 Franken (für Paare). Meine Vor- und Nachbereitungszeit ist dabei inbegriffen.

Verlängerte Sitzungen, therapeutische Telefon- oder Onlinekonsultationen, E-Mails mit therapeutischem Inhalt, der Austausch mit Hausärzten oder anderen in die Behandlung involvierten Personen sowie die Erstellung von allfälligen Berichten werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Absagen

Sie können Ihre Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen. Bei einer späteren Absage erhebe ich eine Unkostengebühr von 150 Franken und die Sitzung wird auf der Rechnung als «versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung» aufgeführt. Ohne vorherige Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und auf der Rechnung als «Nichterscheinen» deklariert. In beiden Fällen wird der Betrag von der Krankenkasse nicht vergütet, auch wenn diese eine Therapie mitfinanziert.